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Plagiat Definition

Plagiat: Definition und Abgrenzung im Studium

Die Definition von Plagiat ist kürzer als gedacht: fremde Gedanken ohne Beleg. Alles Weitere ist Abgrenzung. Geprüft wird mit Plag-Aware aus zahlreichen Universitäten gegen über 62 Milliarden Quellen.

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Die Definition in einem Satz

Als Plagiat gilt die Übernahme fremder Gedanken oder Formulierungen ohne Kennzeichnung der Quelle. In Prüfungsordnungen wird diese Definition häufig sinngemäß verwendet.

Entscheidend ist nicht der Umfang der übernommenen Passage, sondern ob der Leser ihre Urheberschaft erkennen kann.

Korrektes Zitieren macht die Übernahme transparent; ob und in welchem Umfang sie zulässig ist, hängt unter anderem von Prüfungsordnung und Urheberrecht ab.

Abgrenzung zum korrekten Zitat

Wörtliche Zitate stehen in Anführungszeichen und enthalten einen Beleg, der die Quelle kenntlich macht.

Paraphrasen geben fremde Gedanken in eigenen Worten wieder und benötigen ebenfalls einen Beleg, weil der Gedanke und nicht die Wortwahl entscheidend ist.

Fehlt der Beleg, kann eine Paraphrase als Plagiat bewertet werden, auch wenn kein Wort identisch ist.

Abgrenzung zum Allgemeinwissen

Allgemeinwissen im jeweiligen Fach benötigt in der Regel keinen Beleg; der Siedepunkt von Wasser unter Normaldruck gilt als Beispiel für eine allgemein bekannte Tatsache.

Aussagen, die einer bestimmten Person oder Studie zugeordnet werden können, sollten belegt werden.

Im Zweifel ist es sicherer, einen Beleg anzugeben, als darauf zu verzichten.

Die wichtigsten Erscheinungsformen

Beim Vollplagiat wird eine gesamte fremde Arbeit übernommen.

Zu den Erscheinungsformen zählen Teilübernahmen ohne Anführungszeichen, unbelegte Paraphrasen und Übersetzungsplagiate aus fremdsprachigen Quellen.

Als Eigenplagiat wird häufig die unmarkierte Wiederverwendung eigener früherer Texte bezeichnet; welche Anforderungen gelten, hängt vom Kontext und den Vorgaben der Institution ab.

Was die Prüfungsordnung daraus macht

Welche Folgen ein Plagiat hat, bestimmen die jeweils geltenden Prüfungsordnungen und das Hochschulrecht. Sie können vom Nichtbestehen einer Prüfungsleistung bis zu weiteren hochschulrechtlichen Maßnahmen reichen.

Ob ein verliehener Hochschulgrad entzogen werden kann und welche Fristen gelten, richtet sich nach dem anwendbaren Hochschulrecht und den Regelungen der Hochschule.

Eine nachvollziehbare Dokumentation des Arbeitsprozesses kann bei der Klärung eines Verdachts hilfreicher sein als bloße Beteuerungen.

Wie Sie die Definition praktisch anwenden

Notieren Sie jede Quelle direkt beim Lesen und nicht erst am Ende. Das erleichtert die spätere Belegprüfung.

Kennzeichnen Sie wörtliche Zitate sofort beim Schreiben mit Anführungszeichen und nicht erst später aus dem Gedächtnis.

Kontrollieren Sie nach jedem Kapitel, ob jede fremde Aussage belegt ist. Diese Gewohnheit erleichtert die spätere Kontrolle.

Zusammenfassung

Die Definition ist klar, die Abgrenzung im Einzelfall jedoch nicht immer. Deshalb kann eine externe Prüfung vor der Abgabe sinnvoll sein.

Ein Ähnlichkeitsbericht kann potenzielle Übereinstimmungen und ihre Fundstellen auflisten und so eine gezielte Prüfung ermöglichen.

Anhand der Prüfungsordnung und gegebenenfalls fachlicher Beratung lässt sich anschließend bewerten, welche Stellen tatsächlich als Plagiat gelten.

Im Studium stellt sich diese Frage häufig, etwa bei einer umfangreicheren Hausarbeit. Wer die Definition des Plagiats und die Abgrenzung verstanden hat, kann sie bei weiteren Arbeiten sicherer anwenden. Der Lernaufwand lässt sich nicht pauschal beziffern.

Entscheidend im Studium ist die dahinterstehende Routine: Quellen sofort erfassen, Zitate direkt kennzeichnen und nach jedem Kapitel kurz gegenlesen. Diese drei Schritte können das Risiko von Belegfehlern senken und die nachträgliche Kontrolle erleichtern.

Wer diese Routine im Studium einübt, kann die Definition später sicherer anwenden. Sie gehört zum Handwerk wissenschaftlichen Arbeitens und hilft bei weiteren Arbeiten.

Prüfung der Arbeit vor der Abgabe

Prüfung mit Plag-Aware, das laut Anbieter von zahlreichen Universitäten genutzt wird und einen Quellenindex von rund 70 Milliarden Quellen abgleicht. Der Bericht weist potenzielle Übereinstimmungen samt Fundstellen aus und wird laut Anbieter in der Regel binnen 15 Minuten bereitgestellt; der Preis beginnt bei 2,90 Euro pro Arbeit.

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